APO-SI
Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I:
APO-GOSt
Die folgenden Vorschriften gelten für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2010/2011 nach Schulzeitverkürzung an Gymnasien in die gymnasiale Oberstufe eintreten (Schulzeit 12 Jahre, derzeitige Jahrgänge EF, Q1, Q2).
Die folgenden Vorschriften gelten für Schülerinnen und Schüler mit 6-jähriger Sekundarstufe I, die zum Schuljahr 2010/2011 in die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen eintreten (Schulzeit 13 Jahre, derzeitiger Jahrgang 13).
Versetzungsordnung
Versetzungsordnungen in der Sekundarstufe I:
Stundentafel
Übersicht der wöchentlichen Unterrichtsstunden für die Sekundarstufe I: